Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
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in 21T
Abgabe
in 32T
Vertragsbeginn
in 95T
38228 Salzgitter
Stadt Salzgitter (Salzgitter)
Projektübersicht

Ausschreibung für die Errichtung einer Sprachalarmierungsanlage. Dies geschieht im Zuge der Gebäudesanierung des Gymnasiums Am Fredenberg in Salzgitter-Lebenstedt. Das Projekt beinhaltet die Installation von einem Schwebekammschrank, einem Sprachalarm-Systemcontroller, einer BMZ-SAA SAA Schnittstelle und die Durchführung einer Sprachverständlichkeitsmessung. Die geplante Ausführungszeit ist vom 01.06.2026 bis zum 11.12.2026. Die Angebotsfrist endet am 30.03.2026 um 09:30 Uhr. Die Bieter müssen bestimmte Referenzen und Nachweise vorlegen, wie z.B. drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren, eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von der Berufsgenossenschaft, der tariflichen Sozialkasse und dem Finanzamt. Des Weiteren sind Angaben zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der letzten drei Jahre und eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Eine Eintragung in die Handwerksrolle oder IHK sowie ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister sind ebenfalls notwendig. Die Angebote müssen elektronisch eingereicht werden. Die Laufzeit der Angebote beträgt 60 Tage.

Neubau einer Sprachalarmierungsanlage. Gebäude: Gymnasium. Nutzung: Gebäudesanierung.

Standort Projekt
Hans-Böckler-Ring 20a, 38228 Salzgitter, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
  • Ein verfristetes Angebot wird ausgeschlossen. Ein Angebot gilt als verfristet, wenn der Bindefristverlängerung in der vorgegebenen Frist nicht aktiv zugestimmt wird.
  • Die Nachforderung erfolgt nach § 16 a VOB/A-EU.
  • Einzureichende Unterlagen: - Gewerbeanmeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle, Mittels Dritterklärung)
Originaltitel: Gymnasium Am Fredenberg in SZ-Lebenstedt, Sanierung Turm 0, Sprachalarmierungsanlage
deen