Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Vergabe der stationären Arzneimittelversorgung für das Klinikum Frankfurt Höchst. Gegenstand ist die Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie zugehörige Beratungsleistungen.

Lieferungen EU ArzneimittelversorgungKlinikapothekeApothekengesetzMedizinprodukteKrankenhausversorgung
Veröffentlicht
Heute
Teilnahme
in 31T
varisano Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (Bonn)
Projektübersicht

Die varisano Klinikum Frankfurt Höchst GmbH schreibt die stationäre Arzneimittelversorgung für ihr Klinikum aus. Gegenstand der Vergabe der Apothekenleistungen ist die Versorgung aller stationären Bereiche mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen. Die Vergabe beinhaltet den Abschluss eines Versorgungsauftrags gemäß Apotheken-Gesetz (ApoG). Die Leistungen sollen an eine externe Versorgungsapotheke vergeben werden. Die Grundlaufzeit beträgt 48 Monate mit einer Verlängerungsoption auf insgesamt 8 Jahre.

Vergabe der stationären Arzneimittelversorgung für das Klinikum Frankfurt Höchst. Gegenstand ist die Versorgung mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie die Übernahme zugehöriger Dienst- und Beratungsleistungen gemäß § 14 Abs. 5 ApoG.

Standort Projekt
Deutschland
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Mindestumsatz 1 Mio. EUR netto p.a.)
  • Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Referenz über stationäre Apothekenleistungen für Plankrankenhäuser)
  • Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit geforderten Deckungssummen
  • Eigenerklärung zu §§ 123-125 GWB
  • Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Behördliche Genehmigung nach § 14 Abs. 5 ApoG erforderlich
  • Elektronische Rechnungsstellung zwingend
  • Teilnahmewettbewerb mit Eignungsprüfung
  • Keine Erstattung von Kosten für die Erstellung der Teilnahmeanträge
Originaltitel: Vergabe der stationären Arzneimittelversorgung
deen