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Der Kreis Coesfeld schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten gemäß § 3 Abs. 1 und 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) aus. Die Leistung umfasst die Übertragung der Beseitigungspflicht auf ein privates Entsorgungsunternehmen ab dem 01.01.2027 bis zum 31.12.2030. Bieter müssen als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 und 2 gemäß VO (EG) 1069/2009 zugelassen sein und ein entsprechendes HACCP-Konzept vorweisen. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über den Vergabemarktplatz Westfalen abgewickelt.
Rahmenvereinbarung über die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten gemäß TierNebG und AG TierGesG TierNEbG im Kreis Coesfeld. Übertragung der Beseitigungspflicht auf ein privates Entsorgungsunternehmen ab dem 01.01.2027.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
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Bekanntmachungs-ID: ca570886-d186-4b16-8f3d-2332e5f6ef80