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Die Stadtverwaltung Jena schreibt eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III aus. Ziel ist die Mobilisierung und Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft sowie die schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die Maßnahme umfasst die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Feststellung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung sowie die Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme.
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III zur Heranführung an den Arbeitsmarkt.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen