Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Abgabe
in 29T
Vertragsbeginn
in 69T
Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (Berlin)
Projektübersicht

Transport von Müllverbrennungsasche (AVV-Nr. 19 01 12) erforderlich. Leistung unterteilt sich in drei Teilleistungen. Transport vom MHKW Ruhleben zur Deponie Schöneicher Plan. Transport vom MHKW Ruhleben zur Schlackenaufbereitungsanlage Zossen. Transport von der Schlackenaufbereitungsanlage Zossen zur Deponie Schöneicher Plan. Gesonderte Anforderungen nach Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). Vergabeunterlagen sind zu beachten. Zuschlagskriterien: Preis 80%, Qualität 20%. Elektronische Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich. Vertragslaufzeit zwei Jahre.

Transport von Müllverbrennungsasche. Unterteilt in drei Teilleistungen. Verschiedene Zielorte.

Standort Projekt
DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum. Die Angaben sind in Anlage A3 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
  • Die Angaben sind in Anlage A2 unter 4. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
  • Die Angaben sind in Anlage A1 in Verbindung mit Anlage A1.1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
  • Der Nachweis ist mit einer Eigenerklärung mittels Anlage A0 zu bestätigen und mit dem Angebot einzureichen.
  • Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
  • Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
  • Die Angaben sind in Anlage A1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
  • - Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf den hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), auch für Unterauftragnehmer
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • gemäß §§ 123, 124 GWB, Frauenförderverordnung (FFV Bln)
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
  • Der AG behält sich vor, den Bieter nach Abgabe des Angebotes aufzufordern, soweit zulässig, seine Unterlagen zu vervollständigen, zu erläutern oder zu korrigieren. Für den Fall, dass Zweifel an der Eignung der Bieter bestehen, behält sich der AG insoweit vor, von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern bzw. neben den unten aufgeführten Eigenerklärungen /Nachweisen, ggf. auch weitere, für die Eignungsprüfung und -bewertung erforderliche Nachweise und Erklärungen zu fordern.
Originaltitel: Transport von Müllverbrennungsasche (AVV-Nr. 19 01 12) aus dem MHKW Ruhleben
deen