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Anforderungen an den Bieter
Die Stadt Rödermark im Landkreis Offenbach liegt verkehrsgünstig in der Metropolregion Frankfurt Rhein-Main. Die Stadt verfügt über eine sehr gute Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz und den Frankfurter Flughafen. Dies macht Rödermark zu einem attraktiven Standort für Unternehmen. --- Am 15.06.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein 15,5 Hektar großes Gebiet (einschließlich Grünpuffer und veränderter Verkehrsanbindung über Kapellenstraße) nördlich des bestehenden Industrie- und Gewerbegebiets "Seewald" bzw. im Wesentlichen westlich der Messenhäuser Straße beschlossen. Der Bebauungsplan besitzt die Bezeichnung "B31 Industrie- und Gewerbegebiet Am Hainchesbuckel". --- Innerhalb des derzeit rechtswirksamen Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) ist der betreffende Bereich teilweise als "gewerbliche Baufläche, Bestand", "gewerbliche Baufläche, Planung", "Fläche für die Landwirtschaft", "Vorranggebiet für Regionalparkkorridor", "Vorranggebiet Regionaler Grünzug" sowie "Vorhaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" dargestellt. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.05.2019 wurde der räumliche Geltungsbereich des geplanten Industrie- und Gewerbegebiets dem Regionalverband FrankfurtRheinMain bereits als Flächenbedarf im Rahmen der Gesamtfortschreibung des RegFNP übermittelt. --- Ein Großteil der Flächen wird im Bestand für landwirtschaftliche Zwecke genutzt (Acker und Grünland). Im östlichen Abschnitt des Geltungsbereichs werden Flächen für Aufbereitungs- und Lagerzwecke von recyceltem Abbruch- und Bodenmaterial, durch die dort ansässigen Baufirma (Recycling- Fuhr- und Baggerbetrieb) genutzt. Diese Nutzung ist nur in Teilflächen mit den Darstellungen des RegFNP vereinbar. Im Bauleitplanverfahren und in der Umlegung müssen diese Nutzungen berücksichtigt und entsprechenden in das geplante Gewerbegebiet integriert werden. Zwischen der Stadt Rödermark und dem Eigentümer der Baufirma wurde hierzu bereits ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Die Inhalte des städtebaulichen Vertrags sind nicht Teil der Vergabeunterlagen und werden dem Auftragnehmer erst im Auftragsfall zugänglich gemacht. --- Die Ausgangslage für die Entwicklung des Gewerbegebiets ist durch verschiede noch klärungsbedürftige Rahmenbedingungen geprägt (u.a. Umgriff der Entwicklung, Vorgaben des Regionalen Flächennutzungsplans sowie der Regionalplanung, Eigentumsverhältnisse, Erschließung, Naturschutz- und Umweltbelange). --- Die Umsetzung erfolgt durch den Magistrat der Stadt Rödermark. Zur Unterstützung wurde das Büro Stadtbauplan aus Darmstadt als Projektsteuerer mit Projektleitungsaufgaben für die Gesamtmaßnahme beauftragt. Ein Büro für die Umlegung ist bereits beauftragt; die Vergabe der Erschließungsplanung (Straße und Kanal) ist für Mitte des kommenden Jahres vorgesehen. Weitere erforderliche Gutachten folgen im weiteren Prozess. --- Im Gesamtverfahren sind regelmäßige Abstimmungstermine zwischen Auftraggeber und Projektsteuerung vorgesehen, die in der Regel online stattfinden. Eine Teilnahme der Fachplaner wird bei Bedarf und abhängig vom Projektfortschritt erwartet. --- Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Projektstufe 1 (bis frühzeitige Beteiligung): Die Leistungen, die der Auftragnehmer im Rahmen der Projektstufe 1 zu erbringen hat, sind jene der LPH 1 des § 19 HOAI, die Leistungen der LPH 1+2 des § 24 HOAI, die dazugehörenden besonderen Leistungen, die Leistungen für das Zielabweichungsverfahren, die Leistungen für das Landschaftsschutzgebiet-Abweichungsverfahren sowie die parallellaufenden Leistungen zur Änderung des RegFNP. Projektstufe 2 (bis Satzungsbeschluss): Die Leistungen, die der Auftragnehmer im Rahmen der Projektstufe 2 zu erbringen hat, sind jene der LPH 2+3 des § 19 HOAI sowie die LPH 3+4 des § 24 HOAI, die dazugehörenden besonderen Leistungen sowie die parallellaufenden Leistungen zur Änderung des RegFNP.
Die Stadt Rödermark vergibt Planungsleistungen für die Erstellung eines Bebauungsplans (B31 Industrie- und Gewerbegebiet Am Hainchesbuckel) sowie eines Grünordnungsplans. Weiterhin werden Leistungen für ein Zielabweichungsverfahren, ein Landschaftsschutzgebiet-Abweichungsverfahren und die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans vergeben. Die Beauftragung soll voraussichtlich im Mai 2026 erfolgen.
Die Stadt Rödermark sucht einen Planer für die Erstellung eines Bebauungsplans und eines Grünordnungsplans, inklusive besonderer Leistungen und paralleler Verfahren (Zielabweichung, Landschaftsschutzgebiet, FNP-Änderung). Das Projekt umfasst eine Fläche von 15,5 Hektar. Die Beauftragung soll im Mai 2026 erfolgen, mit frühzeitiger Beteiligung im September 2026 und Satzungsbeschluss im Februar 2028. Es sind mindestens 3, maximal 5 Bieter zugelassen. Bewertet werden Projektorganisation (40%), Herangehensweise (35%) und Preis (25%). Es wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 1,5 Mio. € für Personenschäden und 0,5 Mio. € für sonstige Schäden gefordert. Der mittlere Jahresumsatz der letzten 3 Jahre für vergleichbare Leistungen muss mindestens 200.000 Euro netto betragen.
Gegenstand dieser Vergabe sind Leistungen für die Erstellung eines Bebauungsplans nach § 19 HOAI i.V.m. Anlage 3 HOAI sowie Leistungen zur Erstellung eines Grünordnungsplans gemäß § 24 HOAI i.V.m. Anlage 5 HOAI. Darüber hinaus sollen Leistungen für ein Zielabweichungsverfahren, ein Landschaftsschutzgebiet-Abweichungsverfahren sowie die Änderung des RegFNP als Parallelverfahren vergeben werden. Die Besonderen Leistungen der Bauleitplanung, die ebenfalls Gegenstand dieser Vergabe sind, sind detailliert in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Es wird ein Planer gesucht, der direkt nach Beauftragung mit der Bearbeitung beginnen kann. Die Beauftragung soll voraussichtlich im Mai 2026 erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung ist für September 2026, der Satzungsbeschluss für Februar 2028 angedacht.