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Anforderungen an den Bieter
Erstellen von Gutachten inklusive Instandsetzungskonzept bei Unfallschäden an Straßenbahnen. Die durchzuführenden Leistungen werden auf Basis eines Rahmenvertrages vergeben. Die Unfallgutachten müssen über jegliche im Betrieb, oder bei Sonderfahrten eingesetzten Straßenbahnen erstellt werden. Die Schadensaufnahme erfolgt unmittelbar vor Ort am Fahrzeug auf den Betriebsgeländen des Auftraggebers zusammen mit Brückenkopf des Auftraggebers. Die Übergabe der Gutachten an den Auftraggeber erfolgt nach vollständiger Schadensaufnahme und muss innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Beendigung der Instandsetzungsmaßnahmen an den Auftraggeber übergeben werden. Der Sachverständige muss öffentlich bestellt und vereidigt sein. Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung: Reaktionszeit: Der AN muss binnen 1,5 bis 2,0 Std. nach Auftragserteilung am Schadensort bzw. Betriebsgelände eintreffen und muss ganzjährig von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr inklusive an Sonn -und Feiertagen erreichbar sein.
Vergabe von Gutachten für Straßenbahnschäden inklusive Instandsetzungskonzept auf Basis eines Rahmenvertrages. Die Gutachten müssen nach vollständiger Schadensaufnahme innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Beendigung der Instandsetzungsmaßnahmen übergeben werden. Der Sachverständige muss öffentlich bestellt und vereidigt sein. Es besteht eine Reaktionszeit von 1,5 bis 2,0 Stunden nach Auftragserteilung und ganzjährige Erreichbarkeit von 06:00 bis 21:00 Uhr.
Erstellung von Gutachten für Straßenbahnschäden inklusive Instandsetzungskonzept. Der Sachverständige muss öffentlich bestellt und vereidigt sein. Schnelle Reaktionszeit und Erreichbarkeit sind gefordert.
Erstellen von Gutachten inklusive Instandsetzungskonzept bei Unfallschäden an Straßenbahnen. Die durchzuführenden Leistungen werden auf Basis eines Rahmenvertrages vergeben. Die Unfallgutachten müssen über jegliche im Betrieb, oder bei Sonderfahrten eingesetzten Straßenbahnen erstellt werden. Die Schadensaufnahme erfolgt unmittelbar vor Ort am Fahrzeug auf den Betriebsgeländen des Auftraggebers zusammen mit Brückenkopf des Auftraggebers. Die Übergabe der Gutachten an den Auftraggeber erfolgt nach vollständiger Schadensaufnahme und muss innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Beendigung der Instandsetzungsmaßnahmen an den Auftraggeber übergeben werden. Der Sachverständige muss öffentlich bestellt und vereidigt sein. Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung: Reaktionszeit: Der AN muss binnen 1,5 bis 2,0 Std. nach Auftragserteilung am Schadensort bzw. Betriebsgelände eintreffen und muss ganzjährig von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr inklusive an Sonn -und Feiertagen erreichbar sein.