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Der LBV.SH schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Objektbetreuung von Verkehrsanlagen aus. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 8 (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung) und 9 (Objektbetreuung) gemäß § 47 HOAI für E1- und E2-Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Partnern für eine Laufzeit von 24 Monaten. Die jährliche Auftragssumme beträgt maximal 0,8 Mio. Euro.
Planung und Objektbetreuung von Verkehrsanlagen (E1- und E2-Maßnahmen) im Rahmen einer Rahmenvereinbarung für den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen