Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 28T
Vertragsbeginn
in 105T
Fraunhofer-Gesellschaft e.V. - Vergabestelle Bau (Bonn)
Projektübersicht

Objektplanung für elektrotechnische und brandschutztechnische Ertüchtigung. Fraunhofer IPK Berlin. Forschungs- und Laborgebäude. Modernisierung der elektrotechnischen Infrastruktur. Erneuerung von Unterverteilungen. Errichtung neuer Gebäudehauptverteilung. Umstellung auf eigene Trafostation. Hohe Anforderungen an Betriebs- und Versorgungssicherheit. Brandschutz. Nachhaltige Lösungen. ZBau-Verfahren. Antrags- und Bauunterlage. Konzeptgespräch mit Zuwendungsgebern.

Objektplanung Gebäude. Forschung und Labor. Elektrotechnik und Brandschutz Ertüchtigung.

Standort Projekt
DEU
Finanzen
Projektwert 302.000,00 €
Geschätztes Honorar 302.000,00 €
HOAI - Angebot von Zu- / Abschlägen auf den vorgegebenen Honorarsatz gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Honorarzone (§35 HOAI): 3, Honorarsatz (§35 HOAI): Basishonorarsatz Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Umbauzuschlag: Der Umbauzuschlag berechnet sich gem. AHO Schriftenreihe "HOAI - Planen und Bauen im Bestand" in der aktuellsten Fassung Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: gemäß AHO Schriftenreihe "HOAI - Planen und Bauen im Bestand" in der aktuellsten Fassung
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
  • Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV
  • Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
  • Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
  • Technische Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
  • Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
  • Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
  • Elektronische Rechnungsstellung in digitaler Form (ggf. inkl. Nachweise) als PDF im Format ZUGFeRD (in der jeweils gültigen Fassung) möglich.
Originaltitel: Fraunhofer IPK Berlin - 70-00530-2200-A Objektplanung Gebäude
deen