Ausschreibung

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"Das Onboarding hat mich beeindruckt – Tender Zen hat ein Suchprofil direkt von unserer Unternehmenswebsite erstellt."

LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 34T
Vertragsbeginn
in 194T
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost (Hohen Neuendorf OT Stolpe)
Projektübersicht

Ausschreibung für Markierungs- und Beschilderungsarbeiten an der A12 zwischen km 22 und 31. Umfangreiche Arbeiten umfassen das Abbauen und Anbringen von Verkehrsschildern, Lieferung und Aufstellung von Rohrpfosten, Herstellung und Entfernung von Längs- und Sperrflächenmarkierungen sowie Pfeilmarkierungen. Besonderes Augenmerk auf Qualifikationen, Referenzen und die Einhaltung von Vorschriften zur Vermeidung von Ausschlussgründen. Die Angebotsfrist endet am 05.05.2026.

Neubau einer Grundschule mit Passivhausstandard. Integration von Mensa und Sporthalle. Holz-Hybrid-Bauweise.

Standort Projekt
DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Nachweis der Qualifikation gemäß MVAS 99 auf der Grundlage der RSA 21 zu Arbeitsstellen von kürzerer und längerer Dauer an allen Straßen inkl. Autobahnen.
  • Nachweis der geprüften Fachkraft für Markierungen nach ZTV M
  • Gültige Präqualifikationsnachweise (PQ VOB) für die folgenden PQ-Leistungsbereiche: 411-05 (Ausstattung der Straßen)
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  • Prüfzeugnisse der BASt zu den vorgesehenen Markierungsstoffen
  • Angaben zu wenigstens drei geeigneten Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
  • Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
  • Angaben und Nachweise gem. Beschreibung der o. g. Ausschlussgründe.
  • Angaben, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
  • Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben.
  • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
  • Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
  • Angaben zum Eintrag ins Handelsregister, in die Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer bzw., dass das Unternehmen zu keiner Eintragung in v. g. Register verpflichtet ist.
  • Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Originaltitel: A12, km 22 - 31, beide RF - LOS 4 Markierung und Beschilderung
deen