Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Abgabe
in 98T
Vertragsbeginn
in 170T
60313 Frankfurt am Main
Stadt Frankfurt am Main - Amt für Bau und Immobilien (Frankfurt am Main)
Projektübersicht

Sanierung und Erweiterungsbau. Trinkwasserleitungen werden durch Edelstahl ersetzt. Abwasserleitungen werden komplett neu verlegt. Sanitärobjekte werden erneuert. Alle Leitungen werden fachgerecht installiert, gedämmt und auf Brandschutz geprüft. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe vorliegen. Präqualifizierte Unternehmen können Nachweise durch Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen das Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' ausfüllen.

Sanitärinstallation, Sanierung und Erweiterungsbau. Trinkwasserleitungen, Abwasserleitungen, Sanitärobjekte, Rohrleitungen und Dämmung.

Standort Projekt
Seilerstraße 36, 60313 Frankfurt am Main, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach VHB Formblatt 124 bzw. Referenzbescheinigung Formblatt 444, für den Zeitraum 2021-2025 (letzte 5 Jahre)
  • Angaben gemäß VHB Formblatt 124.
  • Eigenerklärung zur Eignung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen.
  • Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
  • Das Formblatt ''Eigenerklärung Russland-Sanktionen'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen.
  • gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Originaltitel: Sanitärinstallation, Sanierung + Erweiterungsbau
deen