Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 11T
Heute
Abgabe
in 24T
Vertragsbeginn
in 103T
Deutscher Wetterdienst (Offenbach am Main)
Projektübersicht

Die Ausschreibung betrifft die Geländepflege am Standort Pinneberg des Deutschen Wetterdienstes. Die Leistung umfasst die laufende Pflege der Außenanlagen gemäß einer detaillierten Leistungsbeschreibung. Es handelt sich um eine Dienstleistung mit einer geschätzten Laufzeit von mehreren Jahren. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren. Die Bieter müssen verschiedene Eignungs- und Auswahlkriterien erfüllen. Dazu gehören Nachweise über einschlägige Referenzen, eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung und die Einhaltung von Qualitäts- und Umweltmanagementstandards. Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch. Es sind keine Varianten zugelassen und das Projekt ist nicht EU-gefördert. Der Vertrag darf erst nach Ablauf bestimmter Fristen nach Mitteilung der Zuschlagsentscheidung geschlossen werden.

Standort Projekt
DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.
  • Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
  • Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
  • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
  • Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
  • Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
Originaltitel: Geländepflege am Standort Pinneberg des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
deen