Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 6T
Heute
Fragen
in 18T
Abgabe
in 24T
Vertragsbeginn
in 71T
97422 Schweinfurt
Staatliches Bauamt Schweinfurt (Schweinfurt)
Projektübersicht

Der Auftraggeber Staatliches Bauamt Schweinfurt vergibt im offenen Verfahren Landschaftsbauarbeiten. Die Leistung umfasst Mahdarbeiten an Bundes- und Staatsstraßen im Landkreis Schweinfurt inklusive Abtransport des Mahdgutes. Die geschätzte Fläche für das Ausmähen von Habitatstrukturen beträgt 53.908 m² pro Jahr. Zusätzlich werden Mäharbeiten an ebenen Flächen (503.759 m²/Jahr), feuchten Standorten (11.988 m²/Jahr) und an geneigten Flächen (15.283 m²/Jahr) durchgeführt. Die Angebotsfrist endet am 8. April 2026. Die gesamte Leistung wird als Dienstleistung betrachtet. Die Laufzeit des Vertrages ist auf 42 Monate festgelegt, beginnend am 25. Mai 2026 und endend am 29. Dezember 2028. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender. Es gilt das VGV-Vergaberecht. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.

Mahdarbeiten an Bundes- und Staatsstrassen im LKR Schweinfurt incl Mahdgutabtransport. Ausmähen von Habitatstrukturen pro Jahr 53.908,00 m². Mäharbeiten an ebenen Flächen pro Jahr 503.759,00 m².

Standort Projekt
97422 Schweinfurt, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 465.720,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Landschaftsbauarbeiten
deen