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Die Techniker Krankenkasse, die HEK - Hanseatische Krankenkasse und die Handelskrankenkasse (hkk) schreiben Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Filgrastim aus. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, Verträge geschlossen werden. Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte finden nicht statt; es gelten einheitliche Konditionen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend ab dem 01.05.2026 bis spätestens 30.04.2028. Ein Beitritt zu diesem Verfahren ist während der gesamten Laufzeit jederzeit möglich.
Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Filgrastim im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die Techniker Krankenkasse und weitere beteiligte Kassen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen