Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Abgabe
in 28T
Vertragsbeginn
in 83T
37308 Heilbad Heiligenstadt
Landkreis Eichsfeld - Zentrale Vergabestelle (Heilbad Heiligenstadt)
Projektübersicht

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Reinigungs- und Hygienemitteln. Es gibt drei Lose: Hygienepapier, Sanitärzubehör, Hygiene- und Reinigungsmittel, sowie Reinigungszubehör und Schmutzfangmatten. Die Vertragslaufzeit beträgt 23 Monate, vom 15.07.2026 bis 30.06.2028. Die Angebote sind bis zum 21.05.2026 um 10:00 Uhr einzureichen. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis. Der Auftraggeber behält sich Auftragsänderungen vor. Alle Angebote werden elektronisch eingereicht. Bieterfragen sind bis zu einem bestimmten Zeitpunkt über die Vergabeplattform einzureichen.

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Reinigungs- und Hygienemitteln. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Es können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Eigenerklärung beigefügt ist.

Standort Projekt
37308 Heilbad Heiligenstadt, DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).
  • Hinweis auf § 8 ThürVgG: Die Eigenerklärung zum ThürVgG ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vorzulegen. Es können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Eigenerklärung beigefügt ist.
  • Bieterfragen sind bis zum im Formblatt 631 der Vergabeunterlagen festgelegten Zeitpunkt elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
  • Der Auftraggeber behält sich eine innerhalb der vergaberechtlichen Grenzen mögliche Auftragsänderung (Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB) vor.
  • Verfahren vor der Vergabekammer: § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinweis: Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung bei der Zentralen Vergabestelle über die Vergabeplattform oder über das besondere elektronische Behördenpostfach des Landkreises Eichsfeld wird hingewiesen.
Originaltitel: Rahmenvereinbarung Reinigungs- und Hygienemittel
deen