Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 45T
Heute
Abgabe
in 5T
Vertragsbeginn
in 79T
81377 München
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle Bau (München)
Projektübersicht

Es handelt sich um eine Ausschreibung für die Lieferung und Montage von Labortechnik. Die Leistung beginnt am 18.01.2027 und endet am 01.03.2028. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Bieter müssen sich auf der Plattform registrieren, um Angebote abgeben zu können. Es sind diverse Eigenerklärungen und Nachweise zur Eignung erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise einzufordern. Präqualifizierte Unternehmen müssen eine PQ-Nummer angeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen Formblatt 124 und Formblatt 444 (Seiten 1 und 2) einreichen. Es müssen drei Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren ausgeführt worden sein. Die Vergabe erfolgt nach dem Kriterium Preis.

Lieferung und Montage von Laboreinrichtungssystemen. Unter anderem enthalten: Abzüge, Sicherheitsschränke, Oberschränke, Regalböden, Hochschränke. Medienzellen, Medienkanäle, Medienampeln, Mediensäulen, Labortische.

Standort Projekt
81377 München, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 100,00 €
HOAI - Preis
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
  • Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
  • Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
  • Es gelten alle einschlägigen zwingenden wie fakultativen Ausschlussgründe, die durch nationales Recht normiert sind.
Originaltitel: Labortechnik 70-00212-3900-50 - PR1175262-3900-B
deen