Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

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Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (Düsseldorf)
Projektübersicht

Die Ausschreibung betrifft Generalplanerleistungen für den Ersatzneubau der Theodor-Heuss-Brücke in Düsseldorf. Dies ist eine wichtige Verkehrsverbindung. Die Brücke wurde in den 1950er Jahren gebaut. Sie ist fast 70 Jahre alt und weist Schäden auf. Ein Ersatzneubau wurde beschlossen. Die Planung soll unter Beibehaltung der aktuellen Spurenanzahl erfolgen. Es werden sämtliche Planungsleistungen beauftragt, insbesondere Objektplanung, Tragwerksplanung, Verkehrsplanung und TGA-Planung. Die Leistungsphasen 1-2 werden zunächst durch einen Generalplaner abgerufen. Ein Gestaltungswettbewerb ist vorgesehen. Verschiedene Umsetzungsmodelle werden geprüft, darunter Generalunternehmer, Totalunternehmer und partnerschaftliche Projektentwicklung. Die Vergütung erfolgt zunächst pauschal für die Leistungsphasen 1-2. Später werden weitere Umsetzungsmodelle entschieden. Die Bewertung der Angebote berücksichtigt neben dem Preis auch die Qualität. Bieter müssen Referenzen einreichen und bestimmte Eignungskriterien erfüllen.

Generalplanerleistungen für den Ersatzneubau der Theodor-Heuss-Brücke in Düsseldorf. Die Brücke ist eine wichtige Verkehrsverbindung. Sie ist Teil der B7 und stark befahren.

Standort Projekt
Düsseldorf, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 10.000.000,00 €
HOAI - Pauschal
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer 5.1.12) bei den Auftraggebern zu rügen.
Originaltitel: Generalplanerleistungen für den Ersatzneubau der Theodor-Heuss-Brücke in Düsseldorf
deen