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Die Techniker Krankenkasse (TK) sowie die HEK und hkk schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V aus. Ziel ist der Abschluss von Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern über die in den Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken. Es handelt sich um ein offenes Verfahren, bei dem ein Beitritt während der gesamten Vertragslaufzeit möglich ist. Die Verträge dienen der Arzneimittelversorgung und der Überbrückung von Zeiträumen zwischen Patentabläufen und exklusiven Rabattverträgen. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt; es gelten einheitliche Konditionen.
Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Arzneimittel durch die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen