Ausschreibung

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"Das Onboarding hat mich beeindruckt – Tender Zen hat ein Suchprofil direkt von unserer Unternehmenswebsite erstellt."

LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 23T
Heute
Abgabe
in 10T
Vertragsbeginn
in 69T
08523 Plauen
Stadt Plauen, Vergabestelle (Plauen)
Projektübersicht

Die Stadt Plauen schreibt die Beschaffung von Microsoft-Software-Lizenzen aus. Die IT-Infrastruktur der Stadt basiert auf Microsoft Software. Gesucht wird ein Handelspartner für Microsoft Enterprise Agreements und Select-Verträge. Die Laufzeit beträgt drei Jahre. Es werden Volumenlizenzen, Software-Assurance und Remarketing-Lizenzen benötigt. Der Projektstandort ist Plauen, Deutschland. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren.

Beschaffung von Microsoft-Software-Lizenzen. Die Stadt Plauen setzt Microsoft Software ein. Ein einheitlicher Handelspartner für Microsoft Lizenzen gesucht.

Standort Projekt
Stadtverwaltung Plauen, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Autorisierung Ihres Unternehmens als Microsoft Licensing Solution Partner (LSP/ESA)
  • Unternehmen Mitglied im Microsoft Partner Network (MPN) als Gold oder Silber Partner
  • 3 Referenzkunden (vergleichbar in Branche, Lizenzausstattung und Lizenzvolumen)
  • Zertifikate über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu Qualität- und ITSicherheitsmanagement entsprechend DIN EN ISO 9001, DIN 27001 und DIN EN 14001
  • Manager zur Begleitung des Vertrages über die gesamte Laufzeit, sowie eine garantierte Zusicherung der Betreuung der vorgeschriebenen Microsoft Audits, sowie zu Betreuung und Betreuung der vorgeschriebenen Microsoft Audits, sowie zu Betreuung und Weiterentwicklung der Lizenzinfrastruktur einmal im Quartal, Kriterien: deutschsprachig. Erreichbarkeit per Mail und Telefon: Montag bis Freitag 8.00 -16.00 Uhr (Ausnahme bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage). Als Beispiel sind zur Konkretisierung folgende Tätigkeiten aufgeführt: o Erstellung der Microsoft Verträge, o Entgegennahme von True-Up- und Nachbestellungen, o Reporting der Lizenzen an Microsoft, o Berechnung der Jahresraten und True- Ups, o Informationsversand via Newsletter zu Änderungen in der Microsoft Lizenzierung sowie Produktupdates.
  • mindestens 3 Mitarbeiter, die im Auftragsfall zum Einsatz kommen, mit folgende Zertifizierungen: (Bitte namentliche Benennung der Mitarbeiter und Nachweise beilegen) o Designing, Assessing, and Optimizing Software Asset Management (SAM) oder vergleichbar, o Software Asset Management (SAM) - Core oder vergleichbar o Designing and Providing Microsoft licensing solutions to large organizations o M365 Fundamentals o M365 Modern Desktop Administrator
  • akkreditierter Microsoft Fasttrack Ready Approved Partner
  • notariell bestätigte Freistellungserklärung zur Absicherung von Remarketing-Lizenzen vor
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
  • Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
  • Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: FG Informationstechnik
deen