Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 4T
Heute
Fragen
in 16T
Abgabe
in 28T
16547 Birkenwerder
Landkreis Oberhavel (Oranienburg)
Projektübersicht

Leistung umfasst die Beförderung von 15 Schülerinnen und Schülern. Die Beförderung erfolgt an allen Schultagen von Wohnanschrift zur Schule und zurück. Vertragsbeginn ist der 24.08.2026. Vertragsende ist der letzte Schultag des Schuljahres 2031/2032. Es gelten besondere Bedingungen für die Bietergemeinschaft. Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV. Geschäftssprache ist Deutsch. Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung. Mindestentgelt von 13,00 Euro brutto pro Stunde wird garantiert. Bundes-Mindestlohn ab 01.01.2026 beträgt 13,90 Euro brutto.

Schülerspezialbeförderung zur Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in Birkenwerder und zurück. Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Oberhavel. Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen werden befördert. Die Beförderung erfolgt an allen Schultagen.

Standort Projekt
Hubertusstraße 27, 16547 Birkenwerder, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.300.000,00 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Ausschlussgründe nach § 123 GWB
  • Ausschlussgründe nach § 124 GWB
  • Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
  • Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV
  • Geschäftssprache: Deutsch
  • Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Originaltitel: Schülerspezialbeförderung zur Regine-Hildebrandt-Gesamtschule in Birkenwerder
deen