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Die Hessische Staatskanzlei beabsichtigt die strategische Weiterentwicklung des bereits eingesetzten Planungs- und Controlling-Tools \"einerfürallehessen\" (efah). Dieses Tool basiert vollständig auf der Low-Code-Plattform Intrexx. Zur strategischen Weiterentwicklung benötigt die Hessische Staatskanzlei Intrexx-Lizenzen sowie Weiterentwicklungsleistungen. Ausschrreibungsgegenständlich sind somit: Die Beschaffung von \"Intrexx-Lizenzen\". Es sollen Lizenzen für die Nutzung der Low-Code-Plattform \"Intrexx\" orientiert am Bedarf der obersten Landesbehörden Hessens beschafft werden. Die Kommunikation zur Beschaffung von \"Intrexx-Lizenzen\" erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Dienstleistungen zur Weiterentwicklung des Planungs- und Controlling-Tools der Hessischen Staatskanzlei auf Basis der Low-Code-Plattform \"Intrexx\" (efah). Die Leistung betrifft Entwicklungsdienstleistungen zur Weiterentwicklung einer bereits existierenden, für die Hessische Staatskanzlei individuell entwickelten Software- Applikation zur Digitalisierung der politischen Planung und Steuerung auf Basis der Low-Code-Plattform \"Intrexx\". Es können Entwicklungsdienstleistungen zur Weiterentwicklung der Software-Applikation in Betracht kommen, wie z. B. weitere Anpassungen an die Anforderungen der Barrierefreiheit. Dabei stehen die Wirtschaftlichkeit der angedachten Softwarelösung, die damit verbundene Expertise und Arbeitseffizienz sowie der Datenschutz und die Informationssicherheit im besonderen Fokus. Die Nutzungsrechte an der weiterentwickelten Softwarelösung obliegen der Hessischen Staatskanzlei und den Ressorts. Der Release der Entwicklungsdienstleistungen erfolgt mit der Migration der weiterentwickelten Softwarelösung auf dem Server der Hessischen Staatskanzlei (gemietet bei der Hessichen Zentale für Datenverarbeitung). Die Kommunikation zur Erbringung der Dienstleistungen zur Weiterentwicklung des Planungs- und Controlling-Tools der Hessischen Staatskanzlei auf Basis der Low-Code- Plattform \"Intrexx\" (efah) erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Bezugs- und abrufberechtigt sind alle obersten Landesbehörden des Landes Hessen. Einzelaufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedoch der Einwilligung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Hessischen Staatskanzlei. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich frei in der Wahl des Leistungsorts. Nach vorheriger Rücksprache kann es jedoch vereinzelt zu Terminen vor Ort bei der Staatskanzlei in Wiesbaden kommen, bei denen Anwesenheit erforderlich ist. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 500.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Beschaffung von Lizenzen und Dienstleistungen zur Weiterentwicklung der Software \"einerfürallehessen\". Low-Code-Plattform Intrexx.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen