Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 22T
Abgabe
in 30T
Vertragsbeginn
in 90T
15344 Strausberg
Landkreis Märkisch-Oderland / Amt für Digitalisierung, Organisation und Personal (Seelow)
Projektübersicht

Neubau Feuerwehr-Technisches-Zentrum in Strausberg. Los 19 umfasst Fliesenarbeiten für Wände und Böden in verschiedenen Bereichen. Die Arbeiten beinhalten Vorbereitung, Abdichtung, Verlegung von Keramikfliesen und Feinsteinzeug sowie Verfugungsarbeiten. Es werden spezifische Maße und Materialien genannt. Die Ausführung ist geplant vom 01.06.2026 bis 30.09.2026. Die Einreichung von Angeboten ist bis zum 02.04.2026 möglich. Besondere Bedingungen für Bieter, wie Rügeobliegenheiten und Fristen, werden detailliert erläutert.

Neubau Feuerwehr-Technisches-Zentrum. Fliesenarbeiten im Innenbereich. Moderne Keramikfliesen und Feinsteinzeug.

Standort Projekt
Am Biotop, 15344 Strausberg, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Bescheinigung in Steuersachen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung)
  • Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung)
  • Formblatt VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)
  • Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung)
  • Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen Sozialversicherungsbeiträge (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung)

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
  • § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
  • Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Originaltitel: Neubau Feuerwehr-Technisches-Zentrum in 15344 Strausberg, Los 19 - Fliesenarbeiten
deen