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Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme richtet sich an pharmazeutische Unternehmen. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren. Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer werden. Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen per E-Mail. Unterlagen sind handschriftlich unterschrieben oder mit qualifizierter elektronischer Signatur zu senden.
Rabattverträge für Arzneimittel. Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen. Pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften.