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Rahmenrabattverträge über Arzneimittel werden geschlossen. Nach § 130a Abs. 8 SGB V. Für den Wirkstoff Rivaroxaban, ATC B01AF01. Die DAK-Gesundheit führt Vergabeverfahren durch. Es werden wirkstoffbezogene, förmliche Verfahren nach GWB durchgeführt. Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen. Mit interessierten pharmazeutischen Unternehmen. Rabattvertrag im Zulassungsmodell tritt am 01.04.2026 in Kraft. Endet am 30.06.2026. Der Vertrag endet automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages. Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass das Verfahren nicht kartellrechtlich relevant ist. Die Zugänglichkeit für alle Unternehmen ist diskriminierungsfrei. Pharmazeutischen Unternehmen wird jederzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags ermöglicht. Zu den gleichen Bedingungen. Verträge treten am 01.04.2026 in Kraft und enden am 30.06.2026. Interessenten müssen Unterlagen bis zum 5. des Vormonats einreichen. Unterlagen sind per E-Mail einzureichen. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Beitritt zum 1. oder 15. des Folgemonats. Unterlagen müssen bis zum 5. des Vormonats vorliegen. Beispiel: Beitritt zum 15.07., Unterlagen bis 05.06. vorliegen. Angebot muss in Textform elektronisch per E-Mail eingereicht werden. Angebot NICHT über das Deutsche Vergabeportal einreichen. Fristwahrung durch elektronischen Eingang per E-Mail. Das Verfahren nutzt das Formular für Offene Verfahren. Aus technischen Gründen. Kein passendes Formular für Zulassungsverfahren vorhanden.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung. Nach § 130a Abs. 8 SGB V. Für den Wirkstoff Rivaroxaban, ATC B01AF01.
Anforderungen an den Bieter