Ausschreibung

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Abgabe
in 40T
Vertragsbeginn
in 115T
72510 Stetten a.k.M.
Staatl. Hochbauamt Stuttgart (Stuttgart)
Projektübersicht

Das Staatliche Hochbauamt Stuttgart vergibt Zimmer- und Klempnerarbeiten. Die Leistung umfasst ca. 10.470 m2 Arbeitsgerüst, 20 m3 BSH/KVH, 675 m2 Holzbekleidung inkl. UK, 8.000 m3 Holzbekleidung inkl. UK, 460 m2 PC Stegplatten und 1.800 m Alu Wandabdeckungen. Der geschätzte Gesamtauftragswert beträgt 1.188.977,15 EUR. Die geplante Ausführungszeit ist vom 03.08.2026 bis 29.08.2027. Es handelt sich um eine offene Ausschreibung nach VOB/A EU. Die Angebotsfrist endet am 20.05.2026 um 09:00 Uhr. Die Vergabe erfolgt nach dem Kriterienpreis. Bieter müssen sich präqualifizieren oder eine Eigenerklärung zur Eignung einreichen. Die Ausschreibungsunterlagen sind online verfügbar. Der Projektstandort ist Stuttgart.

Anpassung AStände einschl nSAK. Zimmer- und Klempnerarbeiten.

Standort Projekt
72510 Stetten a.k.M., DEU
Finanzen
Projektwert 1.188.977,15 €
Geschätztes Honorar 1.188.977,15 €
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten fünf Kalenderjahre
  • Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
  • Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
  • Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
  • Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
  • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
  • Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Originaltitel: Anpassung AStände einschl nSAK Zimmer- und Klempnerarbeiten
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