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Die Techniker Krankenkasse (TK) beabsichtigt den Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Peginterferon beta 1a. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, die die Anforderungen erfüllen, Verträge geschlossen werden. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt; es gelten einheitliche Konditionen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend ab dem 01.08.2026 bis spätestens 31.07.2028. Ein Beitritt ist während der Laufzeit jederzeit möglich. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt elektronisch oder postalisch.
Die Techniker Krankenkasse schließt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Peginterferon beta 1a ab. Ziel ist die Versorgung der Versicherten durch den Abschluss mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen