Die DAK-Gesundheit beabsichtigt den Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Betahistin (ausschließlich Wirkstärke 6 mg und 12 mg, ATC N07CA01). Es handelt sich um ein Zulassungsmodell, bei dem interessierte pharmazeutische Unternehmen jederzeit beitreten können. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.10.2026 und endet am 30.09.2028, mit einer Verlängerungsoption von 12 Monaten. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt elektronisch per E-Mail. Das Verfahren dient der Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit für alle pharmazeutischen Unternehmen.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Betahistin (ausschließlich Wirkstärke 6 mg und 12 mg). Ziel ist der Abschluss von Rahmenrabattverträgen mit interessierten pharmazeutischen Unternehmen für den Zeitraum vom 01.10.2026 bis 30.09.2028.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
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