Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: d3d80d65-d521-43ee-8386-02cbf98a4fc1

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Tender Zen hilft uns, relevante Ausschreibungen zu entdecken, die wir sonst verpasst hätten."

RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
vor 15T
Heute
Abgabe
in 18T
04129 Leipzig
Klinikum St. Georg gGmbH (Leipzig)
Projektübersicht

Neubau Internistisches Zentralgebäude (Zentralbau II) Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig. Los: 1352 Estricharbeiten 1 (A UG-1OG). ca. 5500 + 5900 + 5800 m2 Bearbeitungsfläche Zementestriche. Maschinenfundamente KG: 5St. Abdichtung Innen: ca. 5600 m2. Alle Bauteile verstehen sich inkl. Dienstleistungen.

Neubau eines Internistischen Zentralgebäudes. Das Klinikum St. Georg gGmbH beabsichtigt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung einen weiteren Zentralbau zu errichten. Das Baufeld befindet sich im rückwärtigen Teil des Klinikums.

Standort Projekt
Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen gem. § 6a Abs. Nr. 3 VOB/A EU
  • Technische Fachkräfte
  • Anzahl der Arbeitskräfte
  • Angabe von Unteraufträgen
  • Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung
  • Umsatz des Unternehmens (Bauleistungen)
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Originaltitel: Neubau Zentralbau II, Estricharbeiten 1 (A UG-1OG)
deen