Die DAK-Gesundheit beabsichtigt den Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Testosteron (ausschließlich Testosteron enantat, ATC G03BA03). Ziel ist es, pharmazeutischen Unternehmen den Beitritt zu einem Rahmenvertrag zu ermöglichen, um Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugeben. Der Vertrag läuft vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2028, mit einer Verlängerungsoption von 1x12 Monaten. Das Verfahren ist als Zulassungsmodell konzipiert, bei dem ein Beitritt jederzeit möglich ist, sofern die Unterlagen bis zum 5. des Vormonats eingereicht werden.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Testosteron (ausschl. Testosteron enantat) durch die DAK-Gesundheit.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
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