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Die seit 2008 bestehende Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) hat das Ziel, über spezifische Förderprogramme zur deutschlandweiten Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele beizutragen, einschließlich der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045. Sie legt einen besonderen Schwerpunkt auf den Bereich des kommunalen Klimaschutzes . Damit sowie mit ihrer Ausrichtung auf die Zielgruppen Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildungseinrichtungen verfolgt sie einen breiten Ansatz, der der Tatsache Rechnung trägt, dass Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Die Förderrichtlinien (FRL) und Förderaufrufe (FA) der NKI umfassen sowohl investive als auch nicht-investive Förderungen, welche teilweise in entsprechenden Förderschwerpunkten innerhalb einer (einzelnen) Förderrichtlinie gebündelt sind . Mit ihren investiven Förderungen trägt die NKI unmittelbar zur Minderung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen bei , während durch die nicht-investiven Förderungen primär Beiträge zur Transformation in eine klimaneutrale Gesellschaft geleistet werden, zum Beispiel durch das Mainstreaming von Klimaschutz. Die jeweiligen operationalen Ziele ergeben sich aus den konkreten Zielformulierungen der einzelnen Förderrichtlinien und Förderaufrufe.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen