Ausschreibung

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"Tender Zen ist eine riesige Hilfe und macht die Analyse so viel einfacher."

FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 19T
Heute
Abgabe
in 9T
60528 Frankfurt am Main
ITSCare - IT-Services für den Gesundheitsmarkt GbR (Frankfurt am Main)
Projektübersicht

Der Auftrag umfasst die Bereitstellung einer Data Science Infrastruktur. Die Software Posit Team bildet die zentrale Komponente. Die AOK Baden-Württemberg, AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und ITSCare erhalten Lizenzen. Die AOK Hessen und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erhalten Unterstützung bei der Implementierung. Die Auftragserteilung erfolgt in zwei Losen: Los 1 für Software-Lizenzen und Los 2 für Unterstützungsleistungen. Mit dem Auftragnehmer wird ein EVB-IT Vertrag geschlossen. Die Dauer der Verträge beträgt 24 Monate.

Bereitstellung einer Data Science Infrastruktur auf Basis der Software Posit Team. Lizenzen der Software werden zur Verfügung gestellt. Unterstützungsleistungen bei der Implementierung werden erbracht. Auftragserteilung erfolgt in Losen.

Standort Projekt
60528 Frankfurt am Main, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung

Rollenqualifikationen

  • mindestens drei Referenzen über abgeschlossene Projekte
  • Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Bieter gemäß § 156 GWB an benannte Stelle wenden.
  • Hinweis auf § 160 GWB: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: - ein geltend gemachter Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
  • § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Data Science Infrastruktur
deen