Die Filmförderungsanstalt (FFA) schreibt Dienstleistungen zur Abrechnungskontrolle der Filmabgabe gemäß § 146 FFG aus. Der Auftragnehmer ist für die Prüfung elektronischer Meldedaten, die Durchführung bundesweiter Kinogeheimkontrollen sowie Kinobuchprüfungen verantwortlich. Ziel ist die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erhebung der Filmabgabe. Der Auftrag umfasst zudem die Dokumentation und Berichterstattung. Das Verfahren ist zweistufig angelegt, wobei die drei geeignetsten Bewerber zur zweiten Stufe eingeladen werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten.
Dienstleistungen zur Kontrolle der Filmabgabe nach §§ 122 ff., 128 und 146 FFG für die Filmförderungsanstalt (FFA). Der Auftrag umfasst die Prüfung elektronischer Meldedaten, bundesweite Kinogeheimkontrollen und Kinobuchprüfungen sowie die entsprechende Dokumentation und Berichterstattung.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
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