Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 13T
Teilnahme
in 32T
Vertragsbeginn
in 182T
Filmförderungsanstalt (Berlin)
Projektübersicht

Die Filmförderungsanstalt (FFA) schreibt Dienstleistungen zur Abrechnungskontrolle der Filmabgabe gemäß § 146 FFG aus. Der Auftragnehmer ist für die Prüfung elektronischer Meldedaten, die Durchführung bundesweiter Kinogeheimkontrollen sowie Kinobuchprüfungen verantwortlich. Ziel ist die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erhebung der Filmabgabe. Der Auftrag umfasst zudem die Dokumentation und Berichterstattung. Das Verfahren ist zweistufig angelegt, wobei die drei geeignetsten Bewerber zur zweiten Stufe eingeladen werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten.

Dienstleistungen zur Kontrolle der Filmabgabe nach §§ 122 ff., 128 und 146 FFG für die Filmförderungsanstalt (FFA). Der Auftrag umfasst die Prüfung elektronischer Meldedaten, bundesweite Kinogeheimkontrollen und Kinobuchprüfungen sowie die entsprechende Dokumentation und Berichterstattung.

Standort Projekt
Deutschland
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nachweis der Eignung gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (Russland)
  • Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen
  • Vorlage von 1-5 Referenzen aus den letzten 5 Jahren
  • Benennung eines Projektteams mit mindestens 3 Personen

Rollenqualifikationen

  • Projektleitung mit nachgewiesener beruflicher Qualifikation und Erfahrung
  • Projektteammitglieder mit nachgewiesener fachlicher Eignung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Zweistufiges Vergabeverfahren
  • Zuschlagskriterien: 60% Qualität des Prüfkonzepts, 40% Preis
  • Vertragsverlängerungsoptionen zweimal um jeweils ein Jahr bis maximal 31.12.2030
Originaltitel: Dienstleistungen gemäß § 146 Filmförderungsgesetz (FFG) zur Abrechnungskontrolle der Filmabgabe mit der Kontrolle der nach § 144 FFG zu meldenden Daten für die Filmförderungsanstalt (FFA)
deen