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Die Techniker Krankenkasse und weitere beteiligte Krankenkassen schreiben Rabattverträge für den Wirkstoff Golimumab nach § 130a Abs. 8 SGB V aus. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Verträge geschlossen werden, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt; es gelten einheitliche Konditionen ohne Exklusivität. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend am 01.12.2025 und endend am 30.11.2027. Ein Beitritt ist während der gesamten Laufzeit möglich.
Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Golimumab im Rahmen eines Open-House-Verfahrens mit pharmazeutischen Unternehmern.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen