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Der Landkreis Cochem-Zell schreibt die Elektroschrott-Entsorgung in zwei Auftragslosen aus. Los 1 umfasst die Bereitstellung und den Betrieb einer zentralen Sammelstelle für Elektrogeräte aus privaten Haushalten im Umkreis von ca. 4 km um Cochem. Los 2 beinhaltet die Sammlung von Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten auf Abruf. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028, mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Vergabe erfolgt nach VgV, wobei die Eignung durch Eigenerklärungen und entsprechende Nachweise (z.B. Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikat) zu belegen ist.
Elektroschrott-Entsorgung im Landkreis Cochem-Zell, unterteilt in zwei Lose: Bereitstellung und Betrieb einer Sammelstelle sowie die Sammlung von Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Der Auftragnehmer hat eine Sammelstelle bereitzustellen. An der Sammelstelle muss die Abgabe aller dem ElektroG unterliegenden Elektrogeräte (Kategorien und Geräte gemäß Anlage 1 ElektroG) aus privaten Haushalten aus dem Kreisgebiet von Endnutzern und Vertreibern gewährleistet sein. Die Sammelstelle muss zentral im Landkreis Cochem-Zell und zwar in einem Radius von ca. 4 km von der Stadt Cochem, außerhalb von Wohn- und Schutzgebieten, insbesondere Überschwemmungsgebieten, gelegen sein. Sie muss jederzeit von LKW-Lastzügen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 t anfahrbar sein. Weitere Anforderungen an die Sammelstelle sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Sammlung von Elektroaltgeräten von privaten Haushalten auf Abruf ohne feste Termine: Die Disposition wird vom Auftraggeber selbst durchgeführt, die Abfuhr richtet sich nach dem vom Auftraggeber vorgegebenen Abfuhrplan (4 Bezirke), die Reihenfolge der zu entsorgenden Abfuhrbezirke ist unregelmäßig.