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Die Stadt Villingen-Schwenningen vergibt mobile Zufahrtssperren. Dies umfasst 15 mobile Poller, 2 Rangierheber und 70 mobile Pollerbodys. Die Leistung ist mit einem Prüfnachweis nach ISO 22343-1, ISO IWA 14-1, PAS68 oder TR zu belegen. Es werden nur Barrieren akzeptiert, die in den Positivlisten des NPSA oder der Initiativen Breitscheidplatz aufgeführt sind. Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen der letzten 3 Jahre sind vorzulegen. Die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl der letzten 3 Geschäftsjahre muss deklariert werden. Bei Nutzung von Drittunternehmen sind deren Umfang und Art genau zu bezeichnen und Verpflichtungserklärungen einzureichen. Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Die Fristen für Nachprüfungsanträge sind zu beachten. Angebote sind bis zum 17.03.2026 einzureichen.
Beschaffung mobiler Zufahrtssperren. Lieferung von 15 mobilen Pollern, 2 Rangierhebern und 70 mobilen Pollerbodys.
Anforderungen an den Bieter