Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 13T
Heute
Fragen
in 8T
Abgabe
in 15T
Vertragsbeginn
in 69T
53113 Bonn
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln (Köln)
Projektübersicht

Das Akademische Kunstmuseum wird instandgesetzt. Förderanlagen werden neu errichtet. Dies umfasst Aufzugsanlagen für den Querbau, Kopfbau und einen Pagodenaufzug. Die Anlagen dienen dem Transport von Exponaten und Müll. Der Beginn der Arbeiten ist für den 01.04.2026 geplant, mit einem Ende am 30.08.2028.

Instandsetzung Akademisches Kunstmuseum mit Förderanlagen. Neubau Aufzugsanlage Querbau, Kopfbau und Pagodenaufzug. Nicht für Personentransport.

Standort Projekt
Am Hofgarten 21, 53113 Bonn, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: BLB NRW Köln / Universität Bonn, Akademisches Kunstmuseum Instandsetzung, Förderanlagen
deen