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Die IKK classic gibt bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.03.2026 bis zum 29.02.2028 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich. Die Unterlagen sind postalisch oder per E-Mail einzureichen.
Die IKK classic schließt mit interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens ab.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen