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Die AOK NordWest schreibt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens den Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe aus. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen und eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen der Abschluss von Verträgen angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2026, die Laufzeit beträgt maximal 24 Monate. Es handelt sich nicht um ein klassisches Vergabeverfahren nach der Richtlinie 2014/24/EU, sondern um ein transparentes Open-House-Modell ohne Exklusivität.
Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen eines Open-House-Verfahrens für diverse Wirkstoffe. Ziel ist der Abschluss von Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu einheitlichen Konditionen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen