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Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich. Die Unterlagen sind postalisch oder per E-Mail an die IKK classic zu richten.
Die IKK classic schließt mit interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen ab. Das Verfahren ist als Open-House-Verfahren gestaltet.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen