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Die DAK-Gesundheit beabsichtigt den Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Caspofungin (ATC J02AX04). Ziel ist es, pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss von Rahmenrabattverträgen zu ermöglichen, um die Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen sicherzustellen. Der Vertrag läuft vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2028 mit einer Verlängerungsoption von 12 Monaten. Es handelt sich um ein Zulassungsmodell, bei dem interessierte Unternehmen jederzeit beitreten können, sofern die Unterlagen bis zum 5. des Vormonats eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch per E-Mail.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Caspofungin (ATC J02AX04) für die DAK-Gesundheit.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen