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Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Caspofungin, ATC J02AX04. Gilt für die Zeit 01.04.2026 - 31.03.2028. Optionale Verlängerung um 12 Monate möglich. DAK-Gesundheit beabsichtigt Verträge mit allen interessierten Pharmaunternehmen. Die Veröffentlichung erfolgt zur Gewährleistung von Transparenz. Ein Rabattvertrag tritt am 01.04.2026 in Kraft und endet am 31.03.2028. Er endet automatisch mit Inkrafttreten eines Exklusivvertrages. Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Jederzeitiger Beitritt zu den Verträgen zu gleichen Bedingungen möglich. Vollständige und rechtzeitige Übersendung der Vertragsunterlagen per E-Mail erforderlich. Anlage 2 als Exceldatei an openhouse@dak.de. Fristwahrung durch elektronischen Eingang der Unterlagen per E-Mail. Spätere Beitritte jederzeit möglich. Beispielhafte Fristberechnung für Beitritte. Veröffentlichung unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren aus technischen Gründen.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung. Wirkstoff Caspofungin, ATC J02AX04. Für gesetzliche Krankenkassen.