Ausschreibung

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 46T
Fragen
vor 20T
Abgabe
vor 13T
Heute
55128 Mainz
Hochschule Mainz (Mainz)
Projektübersicht

Die Hochschule Mainz ist eine praxisorientierte Hochschule. Die Fachbereiche sind aktuell auf drei Standorte in Mainz verteilt. Mit dem zweiten Bauabschnitt wird der Campus in der Lucy-Hillebrand-Straße signifikant erweitert, um künftig die bisher am Standort Holzstraße untergebrachten Bereiche der Fachbereiche Gestaltung und Technik aufzunehmen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und betriebsfertige Übergabe der Möblierung für die neu zu belegenden Flächen. Die Möblierung umfasst: Büro- und Besprechungsräume, Seminarräume und Lernflächen, Projektarbeitszonen und kommunikative Begegnungsflächen. Im Rahmen der Möblierung des Neubaus der Hochschule Mainz werden lose Möbel und Produkte durch ein öffentliches Verfahren beschafft. Gegenstand dieses konkreten Verfahrens ist die Lieferung von Arbeitsstühlen für die studentischen Arbeitsplätze.

Lieferung von Arbeitsstühlen für studentische Arbeitsplätze.

Standort Projekt
Lucy-Hillebrand-Straße 2, 55128 Mainz, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 10,00 €
Nach RBBau - Gewichtung des Kriteriums "Preis" für übergreifende Positionen: 100 % Gewichtung für die Positionen, die produktspezifisch ausgeschrieben werden: 90 %; Gewichtung für die Positionen, die produktspezifisch ausgeschrieben werden: 10 % Das Kriterium setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: - Garantie und Gewährleistung (Gewichtung: 5 %) - Nachbestellbarkeit und Afterservice (Gewichtung: 5 %)
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI AG1AG2AG3AG7AG8

Besondere Bedingungen

  • Bieter, die sich durch Verstöße gegen Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt sehen, können gemäß §§ 160 ff. GWB ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer einleiten. Rügepflicht (§ 160 Abs. 3 GWB): Erkannte Verstöße sind unverzüglich, aus den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu rügen. Nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen zulässig. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Vor Zuschlagserteilung werden alle nicht berücksichtigten Bieter schriftlich informiert. Der Zuschlag darf frühestens 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information erteilt werden (bei elektronischer Übermittlung: 10 Kalendertage). Unwirksamkeit (§ 135 Abs. 2 GWB): Die Unwirksamkeit eines erteilten Zuschlags kann nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntniserlangung, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden.
Originaltitel: Hochschule Mz - Möblierung 2. BA - LV 01 - Arbeitsstuhl
deen