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Die AOK Sachsen-Anhalt schreibt einen Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V aus. Ziel ist die Verbesserung der digitalen ärztlichen Versorgung durch einen elektronischen Kommunikations- und Vernetzungsprozess mittels Videosprechstunden. Der Auftragnehmer agiert als Managementgesellschaft und ist für den Aufbau eines qualifizierten Ärztenetzwerks (mindestens 50 Hausärzte bis 01.03.2027) sowie die Durchführung von Ersteinschätzungsverfahren und Schulungen verantwortlich. Die Versorgung soll montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr gewährleistet werden.
Abschluss eines Vertrags zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zur Verbesserung der digitalen ärztlichen Versorgung mittels Videosprechstunden. Der Auftragnehmer übernimmt die Funktion einer Managementgesellschaft und den Aufbau eines qualifizierten Ärztenetzwerks.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
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Bekanntmachungs-ID: de07de33-3fc7-4631-847b-bd4abadc5798