Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 22T
Heute
Fragen
in 6T
Abgabe
in 13T
80636 München
Landeshauptstadt München, Baureferat (München)
Projektübersicht

Lieferung und Montage von Sportgeräten für das Rupprecht-Gymnasium. Umfasst Bodenhülsen, Recksäulen, Schaukelanlagen, Klettertauanlagen, Sprossenwände, Basketballkörbe, Ballwurfübungsanlagen, Wandspielschienen, Volleyball- und Badminton-Ausrüstung, Slacklines, Handballtore, Deckenbefestigungen und weitere Hallenausrüstung. Die Projektlaufzeit beträgt 310 Tage. Die Angebotsfrist endet am 06.03.2026 um 10:30 Uhr. Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche ist erforderlich.

Lieferung und Montage von Sportgeräten. Rupprecht-Gymnasium, Generalinstandsetzung und Erweiterung. Fokus auf Hallenausrüstung und Sportgeräte.

Standort Projekt
80636 München, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.000.000,00 €
HOAI - Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI AG1AG2AG3AG7AG8

Besondere Bedingungen

  • Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 2 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
  • Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
  • Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben.
  • Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Lieferung und Montage von Sportgeräten
deen