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Der Landkreis Jerichower Land beauftragt die Erstellung eines schlüssigen Konzepts. Dieses dient der Festlegung von Angemessenheitsgrenzen für Unterkunft und Heizung. Es gilt für Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und SGB XII. Das Konzept muss höchstrichterlicher Rechtsprechung standhalten. Gegenstand ist die Erhebung, Aufbereitung und Auswertung von Mietdaten des lokalen Wohnungsmarktes. Die Auswertung muss repräsentativ, systematisch und nachvollziehbar sein. Optional kann die Fortschreibung des Konzepts beauftragt werden. Diese beinhaltet Aktualisierungen mittels Indizes und Abgleich mit dem Angebotsmietenmarkt. Die Fortschreibung erfolgt frühestens nach zwei Jahren. Sie steht unter Haushaltsvorbehalt und ist nicht einklagbar.
Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Bestimmung von Angemessenheitsgrenzen. Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach SGB II/XII. Erhebung, Aufbereitung und Auswertung von Mietdaten.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen