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Die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK - Hanseatische Krankenkasse und die Handelskrankenkasse (hkk) schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Teduglutid aus. Ziel ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, die die geforderten Zulassungs- und Zuverlässigkeitskriterien erfüllen. Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate, beginnend ab dem 01.07.2026, mit einer Option auf einmalige Verlängerung um 6 Monate. Ein Beitritt zu diesem Verfahren ist während der gesamten Laufzeit jederzeit möglich. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt per E-Mail oder Post.
Open-House-Rabattverträge für den Wirkstoff Teduglutid zwischen der Techniker Krankenkasse, HEK und hkk sowie geeigneten pharmazeutischen Unternehmern gemäß § 130a Abs. 8 SGB V.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen