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Öffentliche Ausschreibung für Schülerbeförderung. Gelegenheitsverkehr zu Schwimmbädern und Turnhallen. Geplante Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr, verlängerbar um bis zu vier weitere Jahre. Diverse Lose für unterschiedliche Regionen im Landkreis Fulda. Bieter müssen geeignete Fahrzeuge und qualifiziertes Personal nachweisen. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Präqualifikation oder Eigenerklärung zur Eignung erforderlich. Vertragspreis wird nach dem niedrigsten Angebot ermittelt. Kleine und mittlere Unternehmen sind willkommen.
Schülerbeförderung Gelegenheitsverkehr. Fahrten zu Schwimmbädern und Turnhallen. Für Kreisschülerinnen und Kreisschüler.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen