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Der Landkreis Diepholz schreibt die Einrichtung, Organisation und den Betrieb einer Ganztagsferienbetreuung aus. Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII ein Förder- und Betreuungsanspruch von bis zu 8 Stunden täglich an Werktagen während der Schul- und Ferienzeiten. Die Einführung erfolgt stufenweise beginnend mit dem ersten Schuljahr und soll bis 2029/2030 auf alle vier Grundschuljahrgänge ausgeweitet werden. Die Vergabe erfolgt losweise für die Standorte Barnstorf und Stuhr. Bieter müssen ein pädagogisches Konzept sowie ein Vertretungskonzept vorlegen.
Einrichtung, Organisation und Betrieb einer Ganztagsferienbetreuung für Grundschüler im Landkreis Diepholz. Die Leistung umfasst die stufenweise Einführung und Umsetzung des Betreuungsanspruchs gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
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