Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: df30af21-32d6-4b9a-9171-c9009013163d

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CT

Christin Tech

Geschäftsführerin

Cybay New Media GmbH

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 21T
Abgabe
in 32T
60596 Frankfurt am Main
Universitätsklinikum Frankfurt (Frankfurt am Main)
Projektübersicht

Beschaffung von Refraktions- und Untersuchungseinheiten einschließlich Geräteausstattung. Dies umfasst Phoropter, Sehzeichenprojektor und Handgeräte. Die Auslieferung erfolgt an die Augenklinik der Unimedizin Frankfurt. Es handelt sich um eine Abruf-Rahmenvereinbarung. Ziel ist die Bereitstellung modernster Ausstattung für diagnostische und therapeutische Anwendungen. Die Ausschreibung ist für KMU nicht geeignet. Elektronische Rechnungsstellung und Zahlung sind erforderlich. Keine E-Kataloge. Kein E-Signatur. Es gibt kein EU-Budget. Es gibt keine Beschränkungen für Bieter. Keine Auftragsvergabe durch E-Auktion. Keine Rahmenvereinbarung. Keine dynamischen Beschaffungssysteme. Das Projekt ist nicht für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Elektronische Rechnungsstellung ist erforderlich. Elektronische Zahlung ist erforderlich. Keine elektronischen Kataloge. Keine elektronische Signatur.

Lieferung und Wartung von Augenmessplätzen. Refraktions- und Untersuchungseinheiten. Ausstattung für Augenheilkunde.

Standort Projekt
60596 Frankfurt am Main, DEU
Finanzen
Projektwert 730.000,00 €
Geschätztes Honorar 730.000,00 €
HOAI
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Originaltitel: Lieferung und Wartung von Augenmessplätzen
deen