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Die Flughafen München GmbH und die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG schreiben einen Rahmenvertrag für Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß §4 Baustellenverordnung aus. Die Leistungen umfassen die Planungs- und Ausführungsphase bei Umbau- und Ausbauvorhaben, sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden. Aufgrund der Tätigkeit im Sicherheitsbereich des Flughafens ist eine entsprechende Zugangsberechtigung zwingend erforderlich. Die Leistungen sind regelmäßig ohne großen zeitlichen Vorlauf zu erbringen.
Rahmenvertrag für Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach §4 Baustellenverordnung für Umbau- und Ausbauvorhaben am Flughafen München.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen