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Anforderungen an den Bieter
Mit Hilfe der Energieberatungen und Energiesparchecks der Verbraucherzentralen kann Energiever-brauchenden einerseits Wissen zu wirtschaftlich sinnvoll erschließbaren Energieeffizienzpotentialen vermittelt und andererseits eine Basis für optimale Investitionsentscheidungen geschaffen werden. Anknüpfend an die Evaluation in den Jahren 2023/2024 (evaluierter Zeitraum 2020/2021) soll nun der Projektzeitraum von 2023 bis 2024 als Beitrag zur Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 BHO sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften evaluiert werden. Das Durchführen von Erfolgskontrollen ist eine wesentliche Aufgabe, wofür auf wissenschaftlichen Methoden basierende Ergebnisse und Er-kenntnisse zurückgegriffen werden soll. Dementsprechend ist eine Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle durchzuführen. Der Auftrag umfasst ein Arbeitspaket (AP) sowie eine mögliche Option: AP 1: Durchführung einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle als Beitrag zur Erfolgskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 BHO; Option: Entwicklung einer neuen Berechnungsmethodik auf Grundlage der neuen Struktur analog zum bisherigen Verfahren (Fallzahlen, Einsparungen) zur fortlaufenden Auswertung der Projektzielerreichung.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) evaluiert die Energieeinsparberatung und die Energie-Checks der Verbraucherzentralen für den Projektzeitraum 2023 bis 2024. Ziel ist die Erfolgskontrolle nach § 7 Absatz 2 BHO. Die Leistung umfasst ein Arbeitspaket zur Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle sowie eine optionale Entwicklung einer neuen Berechnungsmethodik.